Erbrecht

Die Vorsorge für den Todesfall setzt frühzeitige kompetente Beratung voraus.

Ein Schwerpunkt meiner Tätigkeit liegt daher in der Beratung und Gestaltung von Verfügungen von Todes wegen und Verträgen der vorweggenommenen Erbfolge, aber auch von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen.

Mit meinem Fachwissen unterstütze und vertrete ich Sie zudem
außergerichtlich und gerichtlich bei erbrechtlichen Auseinander-
setzungen.